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    Privates und öffentliches Bau- und Immobilienrecht    
Unsere Tätigkeitsfelder:
» Arbeitsrecht
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Erwerb, Umbau, Sanierung, Vermarktung:
Wir begleiten Sie in allen Phasen der Planung, Erstellung und Nutzung einer Immobilie, insbesondere auch in Fragen des Architekten-, Ingenieur- und Werkvertragsrechts.
Für Spezialfragen des öffentlichen Baurechts (Bauleitplanung, Genehmigung und Erschließung) steht Ihnen ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zur Seite.

Unsere Beratungsfelder:

- Immobilienkaufverträge
- Bauwerkverträge
- Bauträgervereinbarungen
- Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Vergaberecht
- Maklerrecht
- gewerbliches Mietrecht
- öffentlich-rechtliche
  Bebaubarkeitsprüfung/Baugenehmigungen
- Baulandentwicklung und -erschließung
- städtebauliche Verträge
- Denkmalschutz

Ihre Ansprechpartner:

» Dr. Ekkehard A. Armbruster
» Dr. Matthias Schwarz
» Dr. Gerhard Werner
» Dr. Dirk Schöneweiß
» Petra Straub