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Privates und öffentliches Bau- und Immobilienrecht | |||||||
| Erwerb, Umbau, Sanierung, Vermarktung: Wir begleiten Sie in allen Phasen der Planung, Erstellung und Nutzung einer Immobilie, insbesondere auch in Fragen des Architekten-, Ingenieur- und Werkvertragsrechts. Für Spezialfragen des öffentlichen Baurechts (Bauleitplanung, Genehmigung und Erschließung) steht Ihnen ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zur Seite. Unsere Beratungsfelder: - Immobilienkaufverträge - Bauwerkverträge - Bauträgervereinbarungen - Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge - Architekten- und Ingenieurrecht - Vergaberecht - Maklerrecht - gewerbliches Mietrecht - öffentlich-rechtliche Bebaubarkeitsprüfung/Baugenehmigungen - Baulandentwicklung und -erschließung - städtebauliche Verträge - Denkmalschutz Ihre Ansprechpartner: » Dr. Ekkehard A. Armbruster » Dr. Matthias Schwarz » Dr. Gerhard Werner » Dr. Dirk Schöneweiß » Petra Straub |